Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Circle of Riding – Nina Glöckner
Sattelanalyse, Beratung, Training und Verkauf

 

§ 1 Allgemein

1. Geltung der Geschäftsbedingungen

Diese allgemeinen Verkaufs-, Liefer-, Reparatur- und Zahlungsbedingungen (AGB) der Firma Circle of Riding – Nina Glöckner gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, unabhängig davon, ob der Kunde Verbraucher oder Unternehmer im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist.

  • Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
  • Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

2. Schriftformerfordernis

Individuelle Vertragsabreden und Abweichungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich fixiert und anerkannt werden. Abweichende Bedingungen des Abnehmers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind unverbindlich. Es gilt immer die neueste Fassung der AGB.

3. Auftragserteilung und Terminabsage

Die Auftragserteilung verbunden mit einem Besuch vor Ort zum Zwecke der Sattelberatung, Sattelanpassung, Sattelprobe und anderen Dienstleistungen ist kostenpflichtig. Die Kosten richten sich nach Aufwand und Entfernung. Ein bindender Vertrag kommt durch die nachweisliche Bestätigung eines Termins durch Circle of Riding via WhatsApp, E-Mail oder sonstige mediale Wege zustande.

  • Kann der Termin seitens des Auftraggebers nicht wahrgenommen werden, muss dieser entsprechend zumutbar frühzeitig abgesagt werden.
  • Bei Nichterscheinen des Auftraggebers oder bei zu später Absage (weniger als 24 Stunden vor dem Termin) behält sich der Auftragnehmer vor, 50% der Kosten der bestellten Dienstleistung in Rechnung zu stellen.
  • Bei Absage nach Fahrtantritt des Auftragnehmers oder bei Nichterscheinen des Auftraggebers werden zusätzlich die Fahrtkosten gemäß Preisliste in Rechnung gestellt.

4. Kaufvertrag bei Schleese Fabrikationen

Ein Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn:

  1. Eine Angebotszustellung durch eine E-Mail innerhalb von 7 Tagen nach einem Beratungstermin erfolgt.
  2. Der Geldeingang der Anzahlung (i.d.R. 50% des Bruttoverkaufspreises) auf einem unserer Konten erfolgt.

5. Beratungsleistungen

Beratungsleistungen und alle anderen Dienstleistungen richten sich nach Aufwand und Entfernung und sind vor Ort in bar oder nach Absprache nach Erhalt der Rechnung zu zahlen.

6. Empfehlungen und Haftung

Beratungen basieren auf der fundierten Ausbildung zum Pferde- und Sattelergonom und der daraus resultierenden Berufserfahrung und stellen reine Empfehlungen dar. Es obliegt der freien Entscheidung des Auftraggebers, diese zu befolgen. Angaben zum Gegenstand der Lieferung auf Fotos oder Zeichnungen sowie Angaben zu Abmessungen dienen nur zur Beschreibung und stellen keine Beschaffenheitsmerkmale dar. Handelsübliche Abweichungen (insbesondere farbliche oder strukturelle Abweichungen) sind zulässig, sofern sie die Verwendbarkeit zum schriftlich festgelegten Zweck nicht beeinträchtigen.

7. Garantie und Eigentumsvorbehalt

  • Wir geben keine Garantien im Rechtssinne ab. Herstellergarantien bleiben davon unberührt.
  • Wir behalten uns das Eigentum und Urheberrecht an allen von uns abgegebenen Angeboten, Kostenvoranschlägen, Fotos und Werbekampagnen vor.

 

§ 2 Preise und Zahlungen

1. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware Eigentum von Circle of Riding, Nina Glöckner.

2. Kaufpreis

Der Kaufpreis versteht sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer und Zollabfertigungskosten, jedoch ohne Verpackung und Versandkosten. Für private Endkunden bei Schleese Fabrikationen: Durch Anzahlung des auf dem schriftlich erhaltenen Angebot genannten Betrages in Höhe von mindestens 50% des Bruttoverkaufspreises erkennt der Endkunde das Angebot an. Die Restzahlung ist bei Auslieferung zu entrichten. Bei Übergabe gegen offene Rechnung ist diese innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist zu begleichen.

3. Zahlungsverzug

Werden ausstehende Rechnungen oder Forderungen nicht zum Zahlungsziel beglichen, sind wir berechtigt, ab dem dreißigsten Tag nach Rechnungsstellung Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent über dem Basiszinssatz zu berechnen. Entstehende Mehrkosten für das Mahnverfahren, Inkassoverfahren oder die Inanspruchnahme eines Rechtsbeistandes sowie Zinsen werden ebenfalls in Rechnung gestellt.

4. Anmietung von Waren

Im Falle der Anmietung von Waren ist die vereinbarte Anzahlung sofort und die Raten wie einzelvertraglich geregelt zu entrichten.

5. Aufrechnung

Die Aufrechnung etwaiger Ansprüche des Endkunden gegen uns bedarf unserer schriftlichen Zustimmung und ist nur zulässig, wenn die Ansprüche des Endkunden rechtskräftig festgestellt worden sind.

6. Reparaturen und Arbeiten an Fremdfabrikaten

Reparaturen und Arbeiten an nicht Schleese-Fabrikaten werden nach Aufwand honoriert. Der Kunde muss für die Anfahrt gemäß aktueller Preisliste aufkommen.

 

§ 3 Lieferung, Übergabe, Abnahme und Gefahrenübergang

1. Lieferung

Wir liefern ausschließlich an die vom Käufer angegebene (Liefer-) Adresse. Sofern nicht anders vereinbart, bestimmen wir die Art der Versendung (Transportweg, Unternehmen, Verpackung). Die Sendung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers und zu dessen Lasten gegen versicherbare Risiken transportversichert.

 

§ 4 Gewährleistung bei Kauf oder Reparatur

1. Produkte

Alle Produkte sind unter strengster Aufsicht gefertigt und unterliegen der Qualitätskontrolle. Beachten Sie bitte, dass Leder ein Naturprodukt ist. Vernarbungen, Unebenheiten, Unreinheiten, Verfärbungen und Fehler sind möglich und unterliegen nicht der Gewährleistung.

2. Mängel

Erkennbare und verborgene Mängel müssen unverzüglich, spätestens jedoch nach 7 Tagen der Auslieferung, schriftlich mitgeteilt werden. Bei Transportschäden haftet der Transporteur. Diese fallen nicht unter die Gewährleistung.

3. Nachbesserung

Bei Anzeige einer Mängelrüge muss der Kunde dem Verkäufer die Gelegenheit zur Prüfung und einen angemessenen Zeitraum zur Nachbesserung einräumen. Diese ist bis maximal 2 Mal kostenfrei. Allerdings sind bei einer Entfernung von mehr als 75 km anteilig die gesetzlichen Fahrtkosten zu entrichten.

4. Passgenauigkeit des Sattels

Die Passgenauigkeit kann nur für den Tag des Termins festgestellt werden. Einer Reklamation danach wird ausdrücklich widersprochen, da bei Kontrollterminen grundsätzlich die Möglichkeit besteht, den Sattel vor Ort zu testen. Änderungen gem. Anweisung Dritter werden nicht als Reklamation anerkannt.

5. Reitfähigkeit des Pferdes

Sollte das Pferd am Tag des Satteltermins nicht

bzw. nur bedingt durch den Reiter (Kunde oder beauftragte Person) geritten werden können, bleiben die genannten Probezeiten und der Verfahrensablauf hiervon unberührt. Das Risiko der Passform/Lage des Sattels in der Bewegung trägt der Kunde.

6. Nacherfüllung

Der Kunde muss uns die beanstandete Ware zur Begutachtung herausgeben und für die Nacherfüllung erforderliche angemessene Zeit einräumen. Im Falle der Ersatzlieferung haben wir Anspruch auf Herausgaberecht der mangelhaften Sache gemäß den gesetzlichen Vorschriften. Nach erfolgloser zweimaliger Nachbesserung ist der Käufer berechtigt, eine Herabsetzung der Vergütung oder Ersatzlieferung zu verlangen. Ein Rücktritt vom Vertrag kann nur bei material- oder verarbeitungsbedingten Gründen verlangt werden.

7. Unberechtigte Mängelrüge

Sollte die Mängelrüge unberechtigt sein, hat der Kunde die vollen Fahrtkosten, Transportkosten und Arbeitsaufwand zu zahlen.

8. Garantie bei Schleese-Fabrikaten

  • Lederteile: 1 Jahr bei normaler Beanspruchung und sachgemäßer Pflege.
  • Kopfeisen: 5 Jahre für den Erstbesitzer unter der Voraussetzung, dass nur ein zertifizierter Sattelergonom daran gearbeitet hat.
  • Sattelbaum gegen Bruch: 10 Jahre für Erstbesitzer unter der Voraussetzung, dass nur ein zertifizierter Sattelergonom daran gearbeitet hat.

 

§ 5 Leihsattelgebühr

1. Leihgebühr

Wird ein Sattel zur Probe zur Verfügung gestellt, wird eine Gebühr berechnet:

  • Leihgebühr für einen Sattel zur Probe pro Woche: 70,00 Euro.
  • Bei Kauf eines Neusattels wird die Gebühr für eine Woche verrechnet.
  • Die Leihgebühren sind zahlbar sofort vor Ort in bar oder per EC-Karte.

2. Rückgabe und Haftung

  • Die Rückgabe der Sättel hat durch den Kunden innerhalb der vereinbarten Zeit persönlich oder per versichertem Versand zu erfolgen.
  • Bei Mängeln am Sattel entstehen zusätzliche Kosten.
  • Bei Verlust des Leihsattels haftet der Auftraggeber auf den zuvor mitgeteilten Kaufpreis.

§ 6 Widerrufs- und Rückgaberecht

1. Widerrufsrecht

Der Käufer hat nach Auslieferung und Anpassung des Sattels ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen. Gemäß § 357a BGB hat der Käufer Wertersatz bei Wertverlust der Ware zu leisten, sofern die Nutzung dieser über die reine Prüfung der Beschaffenheit hinausging.

2. Ausschluss des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

3. Vorzeitige Stornierung

Bei vorzeitiger Stornierung der Bestellung (innerhalb von 14 Tagen nach erhaltener Anzahlung) werden 15% des Bruttopreises zuzüglich der Beratungskosten und Anfahrtskosten fällig.

4. Gewährleistungsausschluss

Für Veränderungen des Pferdes nach Anpassung wird keine Haftung übernommen.

5. Verjährung

Sämtliche Gewährleistungen aus Lieferungen neuer Ware verjähren nach zwei Jahren, bei gebrauchten Waren und Reparaturen an Kundeneigentum nach einem Jahr.

6. Sachverständige

Bei Meinungsverschiedenheiten sind nur Sachverständige zur Beurteilung von Leistungs- und Liefermängeln zugelassen, die von einer Handwerkskammer im Bundesgebiet für das Sattler-Handwerk öffentlich bestimmt sind.

7. Haftungsausschluss

Ein Sattel ersetzt keine mangelnde Gesundheit des Pferdes oder mangelndes reiterliches Können des Käufers/Reiters.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware Eigentum von Circle of Riding, Nina Glöckner.

§ 8 Zahlung und Fälligkeit

1. Zahlungsverzug

Die Bezahlung der Ware bzw. Dienstleistung erfolgt wahlweise bar oder auf Rechnung. Bei der Zahlungsart auf Rechnung geraten Sie mit Ablauf der Zahlungsfrist automatisch in Verzug.

§ 9 Schlussbestimmungen

1. Anwendbares Recht

Es gilt das Recht des Bundeslandes Hamburg.

2. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz unseres Unternehmens.

3. Abtretbarkeit

Die Rechte und Pflichten des Käufers sind nicht abtretbar, sofern Circle of Riding, Nina Glöckner, nicht zustimmt.

4. Aufrechnung

Der Käufer kann mit einer Gegenforderung nur aufrechnen, wenn diese von uns unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Der Käufer kann ein Zurückbehaltungsrecht, das auf einem Vertragsverhältnis mit uns beruht, nicht geltend machen.

5. Änderungen und Nebenabreden

Änderungen dieser Bedingungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Die Änderung dieser Schriftformklausel bedarf ebenfalls der Schriftform.

6. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Käufer einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

7. Akzeptanz der AGB

Durch seine Unterschrift erklärt der Käufer bzw. Auftraggeber, dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstanden und akzeptiert.